Was Sie wissen müssen

Was Sie wissen müssen

Wo kann ich ein Feuerwerk durchführen?

Der genaue Ort hängt vom Kaliber und den örtlichen Gegebenheiten ab. Den genauen Ort legt der zuständige Pyrotechniker mit dem Auftraggeber fest. Ausnahmen hierbei Krankenhäuser, Heime, Kliniken und Einflugschneissen von Flughäfen bzw. denkmalgeschützte Bausubstanz, wo die jeweils zuständige Behörde mit hinzugezogen wird. An Friedhöfen ist Feuerwerk grundsätzlich verboten.

Wann kann ich ein Feuerwerk durchführen?

Generell zu jeder Jahreszeit und unabhängig von der Witterung (ausser bei starkem Wind und bei vorliegender Waldbrandwarnstufe) bei Einhaltung aller Sicherheitsvorschrifen.

Wie lang sind die Vorbereitungszeiten?

Grundsätzlich muss ein Feuerwerk zwei Wochen vor der Veranstaltung angemeldet werden, an Krankenhäuser, Heime, Kliniken und Einflugschneissen von Flughäfen und Bahnschienen beträgt die Zeit vier Wochen.

Muss ich die Feuerwehr informieren?
Die Information obliegt dem zuständigen Pyrotechniker oder nach Maßgabe der jeweiligen Behörde.

Was sind die Kosten für ein Feuerwerk?

Die genauen Kosten hängen von der gewünschten Art des Feuerwerks mit der vorgesehenen Zeit ab.

Fallen weitere Kosten an?

Unter Umständen ja, so z. B. die eventuellen Kosten für einen Feuerwehreinsatz, die Absicherung oder Sperrung öffentlicher Verkehrswege, etwaige Gebühren nach Auflagen der jeweiligen Behörde und Übernachtungs/Cateringkosten für 2 Personen bei einer Entfernung ab 200 km vom Firmensitz oder bei mehrtägigen Einsätzen.

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